Kleine Münze und Willkür.
Montag, 15. Dezember 2008 | Autor: Michael
Mittlerweile liegt mir eine Entscheidung des LG München zum Urheberschutz von Heiratsannoncen vollständig vor, von der auch schon mal irgendwo hier oder woanders die Rede war. Rechtskräftig ist sie noch nicht, aber wenn sie es wird, dann kann man, solange es noch geht, eigentlich betroffenen Texter/inne/n nur raten, etwaige Ansprüche zukünftig beim LG München I geltend zu machen. Mit dem üblichen Vorsichtsvorbehalt latürnich… seufz.
Danach genießt folgende Anzeige als Sprachwerk Urheberschutz:
“Western Europe – USA – Multimillionaire @ one of the leading world economists / This splendid gentleman and genuine world citizen disposes of the wisdom & aristocratic class, the impeccable integrity and a precise understanding for an emotionally enriching and mutually rewarding lifestyle, which you request-! Slim and athletic 192 cm tall, of flawless elegance, appearance and courtesy, in his dynamic sixties he is determined to again create a happy marriage.”
Diese und eine weitere, ähnliche Anzeige sollen also nach Auffassung des LG München I Urheberschutz genießen. Die Kammer stellt in der Begründung darauf ab, dass die Anzeige auf einen bestimmten Personenkreis zugeschnitten sei, schon darin sei die individuell-schöpferische Leistung zu sehen; ferner darauf, dass sich die Anzeige von herkömmlichen Annoncen, die teilweise nicht einmal vollständige Sätze beinhalten, unterscheide.
Nun ja. Schön wäre es, wenn es andere Richter in viel klarer gelagerten Fällen auch so sehen würden. Mal sehen, ob die Entscheidung rechtskräftig wird. Man kann sich im Urheberrecht – jedenfalls Werbe- oder Anzeigentexte betreffend – nur noch wundern.


Na du traust dich was, das Œuvre in Gänze zu zitieren!
Die Übersetzung ist dann erst recht schöpfungshoch, hm?
“Westeuropa – USA – Multimillionär @ eins der führenden Ökonomen Welt / Das herrliche Gentleman und echte Weltbürger verfügt über die Weisheit & aristokratischen Klasse, die ausgezeichnet Integrität und eine genaue Verständnis für ein emotional bereichert und für beide Seiten lohnende Lebensstil, die Sie Anfrage – ! Schlank und sportlich 192 cm groß, der makellose Eleganz, Aussehen und Höflichkeit, in seinem dynamischen sechziger Jahren ist er entschlossen, wieder eine glückliche Ehe.”
1A.
Tina, lass uns umsatteln und nur noch Hochzeitanzeigen schreiben.
Aber wie könnte sie denn nicht rechtskräftig werden?
Auch anderweitig wird einem gewissen Unmut über dieses Rechtsgebiet Ausdruck verliehen.
Verständlicherweise.
Könnten Sie bitte das Az einstellen. Das interessiert mich
Sorry Mr. Ballmann, mein Fehler in der Hektik des Tages… : Urt. 12.11.2008, 21 O 3262/08. Wenn Kopie erwünscht, anmailen.:-)
Und Susi, rechtskräftig wird sie nicht wenn das OLG München es wieder aufhebt. Oder ggf. der BGH, falls das Verfahren dort landet (unwahrscheinlich).
Genau. Schreibt Heiratsannoncen. Ich sag ja, das ist nicht mehr nachvollziehbare Willkür, wenn gute Werbetexte demgegenüber schutzlos sein sollen. Seufz.
Wirklich eine feine Willkür! Gibt’s eigentlich den Hauch einer Erklärung dafür, warum das Urheberrechtsgesetz irgendwie ein Stiefkind zu sein scheint unter den vielen bunten Regelungen?
Ob sie die Annonce auch Satz für Satz vorgelesen haben und jeden einzelnen mit Rembrandts Kunst vergleichbar fanden? Echt ein dickes Unding ist das. Die Höhe, die schöpferische … ;-/
Übrigens, bei RA Vetter geht’s munter weiter. So ein Schrott aber auch.
So viele bunte Regelungen gibt es ja gar nicht. Es gibt nur für Sprachwerke keine hinreichend präzise Norm; und die Privilegierung von Übersetzungen gegenüber Sprachwerken ist absurd. Da müsste mal Berlin ran… aber die schaffen es ja nicht einmal, innerhalb von Brüssel gesetzter Fristen EU-Recht umzusetzen. Grmpf.
Danke für den link, Herr doppelfish. Immer wieder erstaunlich, wo Sie da was so finden.
Oh! Mein Gravatar mag wieder.