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Las Vegas-Vergleich.

Samstag, 7. Februar 2009 | Autor: Michael

So heißt der von Ballmann bereits erwähnte Monte Carlo-Vergleich auch in gewissen Gegenden.

Ganz spannend ist eine Entscheidung des OLG Frankfurt, die durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH am 23.10.2008 rechtskräftig wurde (VII ZR 68/08):

Dort hatte der Schuldner die Zahlungsfrist um 107 Minuten überschritten, so dass der Gläubiger die gesamte Forderung und nicht nur den im Falle fristgemäßer Zahlung vereinbarten Teil geltend machte (356.492,86 Euro statt 190.000 Euro). Der Senat meinte, dies würde gegen Treu und Glauben verstoßen, mit etwas merkwürdiger Begründung abstellend auf den Einzelfall.

Bis dato kannte ich nur die Formulierung “Monte Carlo-Vergleich”; bin nun mal wieder schlauer (grad gelesen bei IBR 2009, 75).

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Thema: Allgemein

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Keine Kommentare

  1. 1
    doppelfish 

    Kommt davon, wenn man zu lange zockt.

  2. 2
    Krümelmonster 

    Bei mir am OLG-Bezirk heißt das “Chicago-Vergleich”…schon witzig…

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