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Lebenswerk als strafmildernder Umstand – Zumwinkel II

Montag, 26. Januar 2009 | Autor: Michael

Also bei allem Verständnis, aber diese Strafzumessungserwägung halte ich für bedenklich:

“Zudem berücksichtigt das Urteil die Lebensleistung des Managers und zurückgezahlte Steuerschulden in Höhe von insgesamt 3,9 Millionen Euro seit 1997 strafmildernd. Die Staatsanwaltschaft betont in ihrem Plädoyer die €žRelation zwischen tatsächlicher Steuerzahlung und verkürzten Steuern€œ. Zumwinkel habe im Zeitraum 2002 bis 2006, in dem er rund 970.000 Euro Steuern hinterzogen hat, Beträge in zweistelligen Millionenbereich ordentlich abgeführt. ”

(http://www.welt.de/wirtschaft/article3094796/Die-kriminellen-Steuertricks-des-Klaus-Zumwinkel.html)

Die Art der Lebensführung ist nach der Rechtsprechung der Strafsenate regelmäߟig nur dann von Bedeutung für die Strafzumessung, wenn sie in Beziehung zur Tat steht. Das “Lebenswerk” allein kann schlechterdings kein Strafzumessungsaspekt sein – dies würde zu bedenklichen Differenzierungen führen, die mit Erwägungen des Gleichheitssatzes kaum vereinbar sind. ܜbersetzt heißt dies also, die Bochumer Kammer hat offenbar positiv gewürdigt, dass Herr Zumwinkel früher regelmäߟig und viel Steuern bezahlt hat (Bezug zur Tat/Lebensführung). Dieser Strafmilderungsaspekt sollte dann allerdings wohl für alle braven Steuerzahler gelten. Uiuiui.

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Thema: Rechtliches, Unlogisches

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Keine Kommentare

  1. Das ist wieder einmal so ein
    Urteil, das man Otto Normalverbraucher nur ganz schlecht verkaufen kann.

  2. 2
    ballmann 

    auch die Lebensleistung von Peter Graf (= die Erschaffung von Steffi Graf) wurde seinerzeit strafmildernd berücksichtigt.

  3. 3
    Johanna 

    Ich mach das dann auch so. Meine Lebensleistung ist bisher ohnehin nicht angemessen berücksichtigt worden.

  4. 4
    Michael 

    Hm. Bei Boris hat es damals auch geholfen, offenbar. Vermutlich ist diese Wäschekammergeschichte als Teil seines Lebenswerkes in die Strafzumessung mildernd mit eingeflossen.

    Ich werd das mal in meinen Plädoyers berücksichtigen.

  5. 5
    Ulla 

    Manchmal fehlen einem echt die Worte um zu beschreiben was man empfindet, wenn man soetwas liest … *seufz*

  6. 6
    Tina 

    Im TV, glaub ich, war’s, da haben Sie eine sehr harte Urteilsbegründung als nahezu skandalös angekündigt und dann folgte, dass dieses Vergehen (oder Verbrechen? ich würd’s so nennen) seine Lebensleitung schmälern würde. Da ist der gute schlechte Mann wohl sicher fast hintenüber gekippt, als er das hörte.

    Unglaublich, das.

    Schwesterherz fragte heute – wie ich finde, zu Recht: Wozu gibt’s denn überhaupt Bewährungsstrafen? Schreckt das irgendwen?

    Hey cool, er hat den Staat um ein paar Millionen beschissen, aber immerhin hat er ja ganz schön was davon nachgezahlt. Bravo.

    Was mir alles strafmildernd angerechnet werden könnte und nicht würde … :-)

  7. 7
    Tina 

    Mich hätte es leider leider auch nicht gewundert, wenn das Verfahren aufgrund eines Formfehlers eingestellt worden wäre – da hatte sich doch irgendwo jemand um 2 Euro verrechnet, oder?

  8. 8
    alfred E. 

    und wenn man so wo ich im pflegedienst tätig ist-kann ich dann alles was ich getan habe , anrechnen lassen? einen “vorrat”für evtl. verfehlungen erarbeiten? krankes,unglaubwürdiges system,das.

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