Mal was losgeworden, was auf der Seele lag.
Freitag, 16. Januar 2009 | Autor: Michael
Allerdings etwas versteckt – links am Rand, S. 942ff. Schimmelgedöns.

Freitag, 16. Januar 2009 | Autor: Michael
Allerdings etwas versteckt – links am Rand, S. 942ff. Schimmelgedöns.

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Thema: Allgemein, Rechtliches
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Früher hatte ich das mal abonniert, aber dann hab ichs ja doch nie gelesen. Kannst du es einscannen, oder als pdf hochladen?
Bringt ja so nichts, anteasern und dann kann mans nirgends lesen.
Hat ich auch überlegt, aber dann wird der Verlag mich gleich verklagen.:-)
Glückwunsch zur Veröffentlichung. Ist ja bekannt, daß jetzt eine Runde Kuchen für die Mitglieder der Kanzlei fällig ist.
booaah, ey
da kann ich nicht mithalten
LOL! Es lesen doch sowieso nur Mietrechtler diesen Kram. Das mit dem Kuchen gleicht sich ziemlich aus, btw, auch der Sozius schreibt ab und zu erbrechtliche Dinge von denen ich nicht wirklich viel verstehe. Und, Herr Ballmann, die FamRZ wartet auf Ihre Aufsätze.
Achso, erb-recht-lich. Hatte das erst flasch gelesen. Dann gibt’s ja noch mehr Kuchen.
Ich seh dich gar nicht. Wo stehst du denn da? *quengel*
Ah. Jetzt. Möbel und Mindestabstand. Hm. Hm.
Ich finde wirklich, du solltest den Fachanwalt wechseln. Urheberrecht ist da doch wirklich … größer dimensioniert. Nicht wahr.
Diese Eingangsstempel werden auch überall draufgepappt.
Ich wette K1 und K2 bekommen auch einen auf die Stirn, wenn sie den werten Herrn Vater besuchen.
Nixda, Susi. Ich schreib keine Klausuren mehr. Hatte erst den Fachanwalt für Verwaltungsrecht (5 Klausuren), dann kam der FA für Strafrecht dazu (3 Klausuren). Mehr als 2 FA-Titel darf man ja in diesem schönen Land nicht führen; als dann der Mietdings und der Baudings dazukamen, musste ich meine hart erworbenen ersten beiden FA-Titel wieder abgeben. Nu is Schluss mit lustig.
Oh, Herr Köt, sie kommen selten ins Büro. Aber ich werde es dem Tresenpersonal anregen. Gute Idee.
und worin lag nun der Irrtum ?
hängt der Mindestabstand von der Größe der Wohnung oder der Möbel ab ?
Nee – Ihre Kollegen, vor allem in Hamburg, stellen die These auf, der Mieter darf die Wohnung vollmöblieren, so doll er will, Möbel überall hin und direkt an die Außenwand; jede Wohnung muss so beschaffen sein, dass das möglich sei. Aber nach neuen Erkenntnissen (wiss. Erkenntnisse von Bausachverständigen) ist dies Käse – selbst nagelneue Gebäude, die die EnEV einhalten und trockengewohnt sind, sind zwar baumangelfrei, aber dennoch bilden sich Schimmelpilzbeeinträchtigungen im Eckbereich (Taupunktproblematik). Der Irrtum liegt also darin, dass der Satz, der Mieter darf seine Möbel so dicht an die Außenwände stellen wie er will, falsch (geworden) ist.
Hab übrigens bei juris noch keine Zusammenfassung gesehen. Dauert.
Hier ist was: http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../fachpresse/302173.html&docid=2-302173