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Nachbarn. Oder: Lieber Herr Klaus. Ein offener Brief.

Freitag, 7. November 2008 | Autor: Michael

Das www kennt sogar eine Seite, die sich ausschließlich mit Nachbarschaftsstreitigkeiten befasst. Man sehe und staune und finde sie hier.

Enthalten ist auch ein Forum, wo die lieben Lehrer Nachbarn dann auch ihre gravierenden Probleme loswerden können. Und dort findet man interessante Anleitungen zum Rechtsbruch, so etwa vom Herrn Moderator selbst:

Hier fragt “Blümchen 2000″:

“Hallo ich habe mal eine Frage.Nachbar A hat einen Sichtschutzzaun aufgestellt.Nachbar B hat auf seiner Seite Bambus,Kirschlorbeer,Flieder und ähnliches gepflanzt.Die Pflanzen von Nachbar B stehen so dicht am Zaun und wachsen beim Nachbarn A über den 1,80 hohen Sichtschutzzaun.Sie hängen darüber sodaß die Planzen von Nachbar A im Sommer bei Regen kein Wasser abbekommen.Darf Nachbar A die überhängenden Zweige entfernen wenn Nachbar B es trotz Bitte nicht tut.Hoffe das jemand sich damit aus kennt.Vielen Dank im vorraus.”

Und der Herr “admin Klaus” antwortet:

“Am besten heimlich machen, denn er muss den Täter kennen und dagegen was zu machen. Und die Äste selber entsorgen.Mach ich jedes Jahr Klaus”

Lieber Herr Klaus!

Das ist ein wirklich pfiffiger Tip von Ihnen.  Zumal – niemand würde darauf kommen, dass A etwas damit zu tun haben könnte. Denn alle anderen Ortsbewohner haben ja sicherlich auch ein Interesse daran, dass die Äste abgeschnitten werden – warum also soll es gerade A gewesen sein?

Ich habe allerdings nur noch nicht so ganz verstanden, warum es überhaupt heimlich geschehen soll. Möglicherweise (sehen Sie lieber nicht in § 910 BGB) darf A es sogar, gerade dann, wenn eine Bitte fruchtlos verlaufen ist. Aber dann wäre das ja auch noch legal. Und das wäre vielleicht dann weniger spannend. Oder was meinen Sie?

Mit besten Grüߟen

Der Rechthaber.

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Thema: Allgemein

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Keine Kommentare

  1. Auch der moderne Großstadt-Klaus braucht ein bisschen “Thrill” in seinem Leben…

  2. 2
    Tina 

    Unser Nachbar kommuniziert auch gern schriftlich, allerdings offline. § 1004 BGB kann er übrigens auch gleich angucken. Hammerschlagrecht und Co. sind doch immer die Lektüre wert. Aber so richtig schön ist es echt nicht, wenn da immer konstruierte Post kommt und der eigene Garten um bis zu 2 Meter kleiner wird, weil die ihre Hecke nur halb schneiden. Nenn mich Lehrerin. :-)

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