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Nachts im Knast – im Dunkeln.

Montag, 18. Mai 2009 | Autor: Michael

Sollte einer der geneigten Leser aus widrigen Gründen wider Erwarten eines Tages Nutzer einer Einzelzelle in U-Haft der JVA U. werden, so sollte er sicherheitshalber seine Taschenlampe mitnehmen – sofern die Leitung der JVA dies genehmigt.

In U. jedenfalls schaltet man momentan von 00.30 bis 6.00 den Strom ab. Also: kein Radio, kein Licht, kein nix. Macht ja auch nix, meint das Ministerium:

“Eine Notbeleuchtung bestehe nicht. Lichtmessungen hätten aber ergeben, dass in den Hafträumen durchschnittlich vier bis fünf Lux Restlicht herrschten. Möbelumrisse seien schemenhaft erkennbar, so dass eine Unfallgefahr ausgeschlossen werden könne.”

Das muss doch auch reichen. Verwunderlich allerdings, dass das BVerfG das anders sah und die Entscheidung der Justizbehörde und des Oberlandesgerichts aufhob – das Grundrecht auf Informationsfreiheit sei verletzt. Und dieses Grundrecht gelte dann auch für Untersuchungshäftlinge.  Immer diese den Knastablauf störenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, tsts (BVerfG Beschl. vom 10.1.2009,  2 BvR 1229/07 – in NStZ 2009, 255).

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Thema: Rechtliches

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3 Kommentare

  1. Ist das nicht erstaunlich?

    Als juristischer Laie hätte ich vermutet das zumindest U-Häftlinge einen (Rest)Anspruch auf eine würdige Behandlung hätten (zumindest hinsichtlich dieser Aussage: http://dejure.org/gesetze/GG/1.html).

  2. 2
    Gudrun Schwarz 

    Der Beschluß ist auch beim BVerfG frei zugänglich:

    Dabei eine Nachfrage: ist es gewollt, dass man aus dem Blogeintrag nichts mit Copy+Paste entnehmen kann und z.B. das AZ sich über den Quelltext holen muss (wenn man zu faul zum Merken ist…)?

  3. 3
    Gudrun Schwarz 

    So und jetzt vielleicht auch mit URL…
    http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20080110_2bvr122907.html

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