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Neulich beim Bundesgerichtshof – oder: was sind Exceltabellen?

Donnerstag, 4. September 2008 | Autor: Michael

Ein Beratungszimmer irgendwo (in Karlsruhe). Akten. Viele Akten. Einige Männer, einige Frauen.

Vorsitzender: “Nächster Fall. Es geht um eine Betriebskostenabrechnung. Dort wird der Verteilerschlüssel wie folgt erläutert: “Umlage nach Quadratmeter Wohnfläche*Monate”. Weiter: “Gesamtsumme 3816,00.” “Ihr Anteil 1176,00″. Zeile darunter dann die Zahl “12,00″.  (Pause) “Verstehen wir diese Abrechnung?”

Beisitzer A: “Offen gesagt… nein.”

Beisitzerin B: “Also ganz ehrlich: ich verstehe das “*” nicht.”

Beisitzer C: “Den Stern?”

Beisitzerin B: “Genau den. Was soll das denn sein?”

Vorsitzender: “Naja. Könnte ein Malzeichen sein. Meine Enkelin…”

Beisitzer A (unterbricht): “Genau. Das kenne ich noch aus der Schulzeit meiner Tochter. Aber da sahen die Malzeichen anders aus. Und heute hat sich da doch nichts geändert. Da ist doch sonst nur ein Punkt, so halbhoch in der Luft.”

Beisitzer D: “Ein Punkt in der Luft ist noch kein Stern. Das versteht der normale Durchschnittsmieter nicht.”

Beisitzerin B: “Also ich werd daraus schon nicht schlau.”

Vorsitzender: “Meine Damen und Herren Kollegen. Wenn das so ist… ja dann.. ja dann.. müssen wir konsequent sein. Dann ist die Betriebskostenabrechnung bereits formell unwirksam und der Mieter muss nichts mehr zahlen.”

Beisitzerin E: “Naja. Der Vermieter arbeitet da bestimmt mit Exceltabellen. Da gibt es einen Malpunkt in der Mitte der Luft nicht. Nur den Stern.”

(Gelächter) Vorsitzender: “Liebe Frau Kollegin E: ja glauben Sie denn wirklich, der deutsche Durchschnittsmieter kennt sich bei Exceltabellen aus? Da müssen Sie doch auch lachen.”

Beisitzerin E:”Also meine Mieter haben die Abrechnungen noch immer verstanden…”

Vorsitzender (unterbricht): “Gut. Wir sind uns doch einig, dass es auf den normalen Mieter ankommt, und wenn wir schon nicht wissen was das soll dann kann der das doch erst recht nicht wissen, oder?” (Allgemeine Zustimmung, bis auf E)  “Gut. Dann sind wir uns ja einig. Machen wir ein Urteil, in dem wir deutlich machen, dass die Betriebskostenabrechung unverständlich ist und damit unwirksam. Herr Kollege D, darf ich sie dann bitten?”

(Vorhang)

Anm. des Verf.: Jede Ähnlichkeit mit Personen wie auch immer wäre rein zufällig. Das Urteil allerdings nicht. Wer es nicht glauben will: BGH v. 9.4.2008, VIII ZR 84/07. Merke: BGH-Richter kennen keine Exceltabellen. Jedenfalls nicht alle.

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Thema: Rechtliches

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Keine Kommentare

  1. 1
    Susi 

    Ah!!! Geht doch. Gut.

    Was ich eigentlich sagen will: Bundesgerichtshof?? Da geht es um Excel-Sternchen? Jetzt wundert mich gar nichts mehr.

  2. 2
    Susi 

    PS: Ich liebe diese Gerichtsgeschichten. Wie ein modernes königlich bayrisches Amtsgericht. Mehr davon, bitte. :-)

  3. Mich irritiert nicht so sehr die Thematisierung von Excel am BGH sondern die Arroganz: “Gut. Wir sind uns doch einig, dass es auf den normalen Mieter ankommt, und wenn wir schon nicht wissen was das soll dann kann der das doch erst recht nicht wissen, oder?”

    DAS ist echt nicht fein! Peinlicher Spruch…

  4. 4
    Michael 

    Schöne Formulierung, oder? Ist aber nur von mir, lol. Allerdings stellt der BGH in seinen Urteilen immer wieder auf den “durchschnittlichen” Mieter ab… und dem traut er offenbar, s.o., nun nix zu (Exceltabellen).

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