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No pics, please. Oder: Achtung, der Schulfotograf kommt.

Montag, 22. September 2008 | Autor: Michael

Darauf muss man erstmal kommen.

Wer kennt sie nicht, die immer wiederkehrenden Rituale. Alle Jahre wieder erscheinen K1 oder K2 mit der dringenden Aufforderung, mal wieder fünf oder zehn Euro auf den Tisch zu packen. Für ein Schulfoto. Bislang vermutete ich hier nichts Böses.

Bis die neue NStZ (Neue Zeitschrift für Strafrecht) nun im September erschien. Da lautet ein Aufsatz doch tatsächlich “Zur Strafbarkeit von Schulfotografen wegen Bestechung oder Vorteilsgewährung germ  § 333,334 StGB”.  Huch, dachte ich. Und ich erfuhr Erstaunliches (nach Ambos/Ziehn, NStZ 08, 498):

Seit Jahrzehnten existiert in Deutschland eine gängige und anerkannte Praxis der Schulfotografie. Die sieht so aus: Fotografen bieten Schulen Angebote zur Anfertigung sogenannter Schulsets (von Einzelfotos bis Jahrgangsfotos) und stellen gleichzeitig in Aussicht, den Schulen Computer, Beamer u.v.m. zu schenken, deren Wert dann von der Anzahl der verkauften Bilder oder der Zahl der fotografierten Kinder abhängt.

Ach so. So läuft das. Also kriegt der Fotograf den Auftrag, der die meisten Laptops an die Schulen verschenkt. Offen gesagt, hörte ich davon zum ersten Mal. Bislang ging ich davon aus, es gäbe so eine Art freier Wettbewerb. Jeder kommt mal dran. Oder so. Denkste. Daher ermitteln dann die Staatsanwaltschaften gegen den Fotografen wegen Verdachts der Bestechung. Na gut. Sollen sie. Allerdings: was ist eigentlich mit den anderen? Den Schulleitern, die das alles zulassen? Gegen die wird auch ermittelt. Und sie werden angeklagt, wie, so liest man, vom OLG Celle entschieden. Auch nicht wirklich wichtig. Was interessiert mich der Schulleiter.

Jedoch: was ist eigentlich mit den Eltern? Ich stelle fest: ich hätte den Aufsatz nicht lesen dürfen. Vorher hatte ich keine Ahnung davon, dass die Euros, die an den Fotografen fließen, umgekehrt zurück an die Schule in Form von Beamern fließen.. Nun weiß ich es. Und nun mache ich mich möglicherweise auch strafbar (weil Vorsatz). Wegen Beihilfe zur Bestechung bzw. Bestechlichkeit. Das kommt dabei raus, wenn man juristische Fachzeitschriften liest. Man sollte es lassen.

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Thema: Familiäres, Rechtliches, Schulisches

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Keine Kommentare

  1. 1
    Johanna 

    Meine Güte, an sowas denkt doch auch keiner! Die Welt ist ein krimineller Südenpfuhl!

  2. 2
    juf 

    Ich habe sogar gehört, dass die Fotografen kurz vor dem Fototermin noch Statisten in die Klassen schmuggeln, damit sie mehr Fotos machen können. Das ist doch ein riesiger Skandal, ist das doch!

  3. 3
    Susi 

    Ui. Das ist aber echt der Hammer.

    Jaja, jede Schule braucht ihr eigenes Siemens. ;-)

  4. Im Zeitalter der Digitalkamera könnte man aber auch dazu übergehen, die Schulfotos selber zu knipsen.

  5. 5
    Michael 

    Vor allem: jeder, der diesen blog liest, handelt ja nun zukünftig ebenfalls vorsätzlich. Infiziert. :-)

  6. 6
    Tilla Pe 

    Jetzt weiß ich endlich, was ich verkehrt mache!
    Ich verschenke keine Beamer, keine Laptops und keine Busfahrten!
    Und ich dachte immer, die lassen mich keine Schulfotos machen, weil sie Angst haben, dass ich sag “Und nun macht Euch mal naggich”.

  7. 7
    Michael 

    Siehste. Ich sag doch, die NJW ist Allgemeinbildung pur. Sowas steht nicht einmal in “Der Fotograf”.

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