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Overdressed.

Montag, 29. September 2008 | Autor: Michael

O.k.

Nach dem heutigen Tag hab ich dann auch kapiert, dass in Berlin bei den Amtsgerichten kein Robenzwang herrscht. Ich war der einzige Anwalt mit (Robe).

Allerdings: die Auflösung des Robenzwanges dort führt bei einigen Kollegen zu weiteren Verfallserscheinungen. Manche Herren, die ich in die Gruppe “Ich schlafe unter Brücken” gestopft hätte (zerschlissene Jeans; offenes Hemd; Badelatschen ohne Strümpfe; Haar ohne Waschung seit ca. 12 Jahren), outeten sich dann doch als Vertreter des Rechts.

Da machte es dann auch nichts mehr, dass die erkennende Richterin vor dem Termin die Akte nicht gelesen hatte. Und zwar gar nicht.

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Thema: Anziehendes, Rechtliches

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14 Kommentare

  1. 1
    Susi 

    BADELATSCHEN? Du übertreibst. Bestimmt.

    Oder?

    Ich will lieber an ein gepflegtes Gericht. ;-)

  2. 2
    Michael 

    Nein. Er stand am Eingang, am Ende der Stufen. Und dann sah ich ihn ein paar Minuten später,mit Mandant in den benachbarten Gerichtssaal hineingehen.

    Und geh lieber “an” gar kein Gericht.

  3. 3
    Susi 

    Was für eine Präposition wäre denn korrekt? In?

  4. Doch, solche Typen wie den beschriebenen gibt es. Habe ich vor vielen Jahren in Köln gesehen. Der hatte allerdings eine offene Robe über seiner Messie-Uniform und der Bart verbarg den weißen Binder komplett bis zum Bauchnabel.
    Da half die Robenpflicht also auch nicht.
    Der Gegenanwalt saß dafür auf dem Tisch.
    Ich war schon froh, nur als Besucherin im Saal zu sein.

  5. 5
    Michael 

    @Susi: Na “auf” wohl auch nicht.

    @buchstäblich: Aaah, Köln. Das klingt nach Karneval. Allerdings fallen in den Tagen dann alle Sitzungen aus. Hm.

  6. 6
    elsbesen 

    michi, dann kannst du ja nächstesmal in Berlin auch ruhig deinen Tütü anziehen! alles wird gut!

  7. 7
    Susi 

    Dann “vor”. Mit oder ohne Badelatschen.

  8. 8
    juf 

    Wahrscheinlich wollte die Richterin die Akte noch lesen, hat aber immer an die Füße des Anwalts denken müssen. So ein Bild verfolgt einen ja. Würg

  9. 9
    FJ 

    Nana, der Robenzwang wurde in Berlin vor den AG nicht aufgelöst, nach § 20 BORA besteht eine solche Berufspflicht zumindest nicht. Wir Berliner setzen dies scheinbar nur als einzige um.

    Abgewetzte Jeans sollte man aber auch ohne Pflicht dann doch lieber unter einer Robe verstecken.

  10. 10
    Michael 

    Ohne den “Braunschweiger Robenstreit” von 1995 wieder aufleben lassen zu wollen – ich sag ja, ich war overdressed. Wobei mir die Beschränkung der Befreiung auf “Zivilsachen” unsinnig erscheint, btw. So kann eine Eigenbedarfsklage für den Einzelnen und für die Öffentlichkeit mehr Bedeutung haben als ein kleiner Ladendiebstahl (Robenpflicht!).

    Ich fand ja auch die nackten Füße viel .. äh .. interessanter. Bislang setzen auch hier die Berliner Kollegen dies wohl als einzige um. :-)

  11. 11
    juf 

    Das riecht stark nach dem Berliner Fußstreit von 2008. Und Sie mittendrin. Gulp

  12. 12
    Michael 

    Seien Sie nur froh, dass der Geruchssinn vom Internet noch absorbiert wird. Allerdings… ich fürchte, Sie sind in der Lage, auch über das cyberdings Gerüche zu empfangen.

  13. Seit wann gibt’s da keinen Robenzwang mehr? Skandal.

  14. 14
    Ariane 

    Im Raum Karlsruhe erkennt man im Gericht den Richter am gemusterten Pullover oder Karohemd, die Rechtspflegerin am Vlieskittel (?oder wie schreibt man das?). Der Anwalt trägt Anzug, einen alten im Gericht, einen teuren, neuen in der Kanzlei. Pullover-Richter und Blüschen-Richterinnen neigen leider zur Ablehnung gepfelgt gekleideter rechtssuchender Menschen. Richter in Robe tendieren zu Arroganz. Ich hoffe auf den Computer als Richter. Gesetz drin, Tatachen rein, Urteil ausgespuckt.

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