Paradoxon auf der Amtsgerichtstoilette
Donnerstag, 26. Januar 2012 | Autor: Michael
Thema: Berufliches, Lesbares, Unlogisches | 3 Kommentare
Donnerstag, 26. Januar 2012 | Autor: Michael
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Sonntag, 22. Januar 2012 | Autor: Michael
Die Justiz des Vatikanstaates würde über das bundesdeutsche Justizbeschleunigungsgesetz, würde es dort gelten, nur müde lächeln. Die dortige Justiz benötigt für die Abarbeitung eines Verfahrens durchschnittlich 18,8 Tage und hat damit die durchschnittliche Dauer der Verfahren im Vergleich zum Vorjahr fast halbiert (36 Tage).
Und niemand soll sagen, dies läge daran, dass es da unten keine Prozesse gäbe. Das Gegenteil ist der Fall: auf 492 Vatikanbürger kamen im letzten Jahr 640 Zivil- und 226 Strafverfahren, fast also zwei Prozesse pro Kopf pro Jahr. Das übertrifft die Prozessfreudigkeit der bundesdeutschen Bevölkerung um ein Vielfaches.
Bedenkt man zudem, dass die italienische Justiz im Schnitt drei bis fünf Jahre für ein Verfahren benötigt, ist man also hinter dem Petersplatz sechzig bis hundertmal so schnell wie ein paar Meter weiter der italienische Straf- oder Zivilrichter.
Hm. Ich werde zukünftig versuchen, in bestimmten Fällen Gerichtsstandsvereinbarungen zu schließen… wenn das dann so einfach ginge…
Thema: Allgemein, Berufliches, Rechtliches | 3 Kommentare
Freitag, 20. Januar 2012 | Autor: Michael
Heute beim Jugendschöffengericht.
Mitten in der Erläuterung ihres Gutachtens hatte ich das Gefühl, dass Hansjörg Felmy wieder auferstanden ist. Mit aller Macht.
Sie brauchte etwa eine Minute, um Klaus Doldinger zum Verstummen zu bringen. Währenddessen erstattete sie, ohne eine Miene zu verziehen und gegen den Tatortkrach anschreiend, ihr mündliches Gutachten. Sehr beeindruckend.
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Samstag, 14. Januar 2012 | Autor: Michael
Für die beiden Mieter, welche mit allen nur denkbaren Tricks versuchten, in der Immobilie zu bleiben, gab es letztlich kein happy end – Anfang Januar setzte der Gerichtsvollzieher vor die Tür und tauschte die Schlösser aus.
Bis zuletzt jedoch gab es Versuche, die Räumung zu verhindern. Nachdem der Rechtspfleger den Antrag auf Einstellung der Räumungsvollstreckung abgelehnt hatte, versuchte die Mieterin mit dem Argument, sie habe von all dem nichts gewusst, ihr Mann habe sie nicht über die Betrügereien usw. informiert, nun sei er nur mit einem Rucksack ausgezogen, würde irgendwo im Wald leben und habe sie mit all den Sachen sitzen lassen, einen Aufschub zu bewirken.
Die Mandantin ließ sich davon nicht beeindrucken. Auch diese letzte Geschichte stimmte nicht, wie sich bald herausstellte. Der Mieter wurde nach der Räumung bald am Hauptbahnhof gesehen, gemeinsam mit dem Rest der Familie auf dem Weg nach Süddeutschland.
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Donnerstag, 12. Januar 2012 | Autor: Michael
Durchschnittlich alle zwei Jahre geschieht in deutschen Gerichtssäälen ein Tötungsdelikt gegen einen Prozessbeteiligten, zumeist sind Richter oder Staatsanwälte die Opfer.
Unmittelbar danach beginnt jedes Mal die Diskussion darüber, wie der Täter die Waffe in den Gerichtssaal schmuggeln und ungehindert schießen konnte. Voraussehbar ist dann auch die Pressekonferenz des jeweiligen Justizministers / der Justizministerin des entsprechenden Bundeslandes, in der dann ebenso stereotyp erklärt wird, die Tat sei nicht voraussehbar gewesen.
Das Landgericht Lübeck hat 30 Jahre nach dem Fall Bachmeier eine Personenkontrolle am Eingangsbereich eingeführt. Damit liegt es im Trend – immer mehr Landgerichtspräsidenten schützen ihre Mitarbeiter und die Besucher durch derartige Maßnahmen. Was zunächst noch belächelt wurde, macht vor dem Hintergrund der zumehmenden Gewalt in den Gerichtssäälen Sinn. Das muss auch für die Amtsgerichte gelten. Der Hinweis, die Tat von Dachau sei nicht voraussehbar gewesen, ist purer Unsinn. Auch bei einfachen Strafsachen geht es regelmäßig um menschliche Existenzen, die durch ein Urteil mit einem Schlag vernichtet werden können. Dass Menschen in solchen Extremsituationen extrem reagieren, liegt nicht fern.
Personenkontrollen an jedem Eingang eines Gerichtes sollten Pflicht werden. Jeder auch nur halb verrückte Straftäter kann momentan problemlos und unkontrolliert jedes Amtsgericht betreten und bereits nach wenigen Sekunden etwa vor dem Dienstzimmer des Richters oder der Richterin stehen, die/der ihm gerade seine Existenz zerstört hat. Jeder kann im Gerichtssaal dort den “Rächer” spielen. Man komme mir nicht mit dem Argument, der Täter könne ja vor dem Gebäude sowieso auf sein Opfer warten und dort zuschlagen. Das Töten im Gerichtssaal hat eine andere Dimension.
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Dienstag, 3. Januar 2012 | Autor: Michael
Wider allen Erwartungen ist mit § 198 GVG ein Gesetz in Kraft getreten, welches der Justiz Beine machen soll. Ich gebe zu: ich habe damit nicht mehr gerechnet. Aber dann war es da – und zunächst einmal galt es, alle Aktenleichen darauf hin durchzusehen, ob sich seit Monaten nichts mehr tat oder ob sie sonst irgendwie vor sich hinsiechten.
Wie man hört, haben die Länder schon reagiert – das Land Niedersachsen soll 3,2 Millionen Euro bereitgestellt haben, wohl um den immateriellen Schaden aufzufangen. Eigentlich sollte das Gesetz nach den Vorgaben des EuGH präventiv wirken – eigentlich sollte es darum gehen, von vornherein Verzögerungen zu vermeiden. Statt dessen scheinen die Länder schon zu resgnieren, fügen sich in ihr offenbar unvermeidbares Schicksal und zahlen.
Die Verzögerung aber bleibt.
Als ich heute beim Landgericht Hamburg (ZK) vorsichtig nach dem Verbleib eines Protokolls einer Beweisaufnahme einer Sitzung vom 13.12.2011 fragen ließ, wurde mir mitgeteilt, es käme frühestens Ende nächster Woche. Also dann über einen Monat nach der Sitzung. Man sei überlastet, arbeite nur “mit halber Kraft”.
Na dann. Die Justiz ist von der vielgepriesenen Dienstleistung so weit entfernt wie der HSV von der deutschen Meisterschaft.
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Sonntag, 1. Januar 2012 | Autor: Michael
Alle warten auf die endgültige Fassung des Mietrechtsmodernisierungsgesetzes – der Gesetzgeber denkt noch. In der Zwischenzeit passieren weiter erstaunliche Betrugsfälle – selten, aber spannend. So etwa folgender Fall, Gegenstand meiner Akten:
Es war ein Leichtes für den Mieter, in das Einfamilienhaus zu ziehen: er fälschte zunächst alten Arbeitsvertrag und eine alte Arbeitsbescheinigung so, dass der Vermieter irrig davon ausging, der Mieter hätte aktuell ein Arbeitseinkommen von 4800 Euro brutto. Seit einem Jahr jedoch war der Mieter arbeitslos. Kaum eingezogen, zahlte der Mieter…. nichts. Nicht eine Monatsmiete. Kaution? Fehlanzeige.
Der Vermieter focht den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung an und klagte auf Räumung. Sechs Monate nach Einzug lag dann das Urteil (der Mieter hatte die Räumungsklage anerkannt…) vor. Freiwilliger Auszug nun? Erneute Fehlanzeige. Knapp zwei Wochen vor dem vom Gerichtsvollzieher anberaumten Räumungstermin erscheint der Mieter beim Rechtspfleger und beantragt Räumungssschutz – mit dem Argument, der Auszug Anfang Januar wäre unverhältnismäßig, da man ja zum 1. Februar einen neuen Wohnsitz habe. Dem Rechtspfleger präsentiert der Mieter einen wenige Tage zuvor unterschriebenen Mietvertrag – mit seiner Unterschrift und der Unterschrift einer vermeintlichen (neuen) Vermieterin.
Der Rechtspfleger ist beeindruckt – ein “schlüssiger Vortrag”, wie er schreibt und ankündigt, dem Räumungsschutzantrag stattzugeben. Das hätte für den Vermieter einen weiteren Einnahmeverlust von einigen tausend Euro bedeutet, ein neuer Räumungstermin wäre frühestens 2-3 Monate später anberaumt worden.
Komisch an dem neuen Mietvertrag über das neue Mietobjekt war nur zunächst, dass der Mieter für eine Vierzimmerwohnung in Darmstadt nur 500 Euro Miete zahlen sollte – und 50 Euro monatliche Nebenkosten. Auch hatte die Handschrift im Mietvertrag (Namen, Adressen pp) eine erstaunliche Ähnlichkeit mit der Schrift des Räumungsschuldners… der also anders als in der Praxis üblich den Mietvertrag selbst vorbereitet hätte. Dem Rechtspfleger war das offenbar nicht aufgefallen.
Die Mandantin recherchierte weiter. Und fand heraus, dass die angebliche Vermieterin des neuen Mietvertrages zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung Ende 2011 bereits fast drei Jahre tot war. Währenddessen präsentiert der Räumungsschuldner dem Rechtspfleger weitere “Emailkorrespondenz” zwischen der toten Vermieterin und dem Räumungsschuldner, nur wenige Tage alt, in der die “Vermieterin” dem Mieter angeblich ankündigt, einem Einzug zum 1.2. stände nichts im Wege.
Dem Rechtspfleger reicht die Lügerei – er lehnt nun den Räumungsschutzantrag ab. Auch hier gilt: das geplante neue Gesetz hätte hier nichts geändert, eine Hinterlegunganordnung hätte nichts beschleunigt. Nur eine beschleunigte Justiz wäre allein in der Lage, dem Vermieter zu helfen.
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Sonntag, 18. Dezember 2011 | Autor: Michael
Das LG Dessau-Roßlau musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Sachverständiger dann befangen ist, wenn er am 23.12. eine Ladung zum Ortstermin für den 10.1. des nächsten Jahres absendet und diese am 24.12. einer Partei zugeht (Beschluss vom 17.3.2011, 1 T 19/11).
Tatsächlich lehnte eine Partei den Sachverständigen als befangen ab, weil die am 24.12. zugegangene Ladung den Weihnachtsfrieden störe (!).
Erstaunlicherweise wiesen das Amtsgericht (Wittenberg) als auch das Landgericht den Befangenheitsantrag ab: einen offiziellen Grundsatz des “Weihnachtsfriedens” gäbe es nicht.
Dann wäre das ja, rechtzeitig auch für dieses Jahr, grundsätzlich geklärt.
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Sonntag, 18. Dezember 2011 | Autor: Michael
Das Amtsgericht Geilenkirchen durfte sich mit der sehr wesentlichen Frage auseinandersetzen, ob der gerichtlich bestellte Sachverständige bei einem Ortstermin die Toilette im Hausmeisterbüro einer Partei benutzen durfte oder nicht. Die gegnerische Partei reichte daraufhin einen Befangenheitsantrag ein.
Im Geilenkirchener Gerichtsbezirk jedenfalls darf der Sachverständige das. Zweifel an der Unparteilichkeit würden dann nicht bestehen. Auch soweit der Sachverständige sich dort nur aufhielt, um sich aufzuwärmen, sei ihm das ohne weiteres erlaubt (AG Geilenkirchen, Beschluss vom 14.4.2011, 10 C 83/10).
Richtige Entscheidung. Ich druck mir das mal aus. Nur für den Fall, dass man mich bei einer Auswärtsbeurkundung nicht auf die “Beteiligtentoilette” lässt. So.
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Donnerstag, 11. August 2011 | Autor: Michael
Ab heute werde ich das Vokabular “grober Unfug” in mein Repertoire aufnehmen. Wenn ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ein Parteigutachten seines Kollegen mit den Worten “grober Unfug” schelten kann, ohne befangen zu sein, dann muss es mir erst recht erlaubt sein, richterliche Äußerungen in einer mündlichen Verhandlung etwa ebenso zu bewerten. Finde ich.
Im Bezirk des OLG Hamm jedenfalls scheint die Formulierung “grober Unfug” nichts Ungewöhnliches zu sein. Zwar sei eine solche Formulierung unnötig scharf und nicht hinreichend sachlich formuliert, aber es sei kein persönlicher Angriff oder keine Herabsetzung. Man lese und wundere sich (Beschluss des OLG vom 24.1.2011, 1 W 4/11, IBR 2011, 492).
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