Auch hier schlägt die Gebietsreform gnadenlos zu: das kleine aber feine und hübsche Amtsgericht Bad Schwartau wird zum 30.9.2009 endgültig aufgelöst. Wenn ich mich richtig erinnere, sollte es schon früher passieren…. aber das neue Gebäude in Lübeck ist noch nicht ansatzweise fertig, dort verzögert sich der Bau um mindestens ein halbes Jahr.
Schade, mal wieder. Nach Geesthacht und Mölln ein weiteres Gericht futsch. Und alles Neue wird weniger funktionieren und anonymer sein.
Ein sich in den vergangenen Wochen häufig anzutreffendes Spiel mancher Geschäftsstellen des Landgerichts Hamburg als auch des Landgerichts Lübeck besteht darin, mir die für die Gegenseite bestimmten Abschriften meiner Schriftsätze wieder zurückzuschicken – statt sie an die Gegenseite weiterzuleiten.
Besonders hartnäckig ist eine gewisse Kammer. Nachdem ich das Anschreiben des LG nebst eigenen Abschriften wieder an das LG zurückgeschickt hatte mit dem Vermerk “Irrtum – eigener Schriftsatz”, landete derselbe Schmus wieder in meiner Eingangspost. Dieses Mal hatte das LG sogar noch ein Empfangsbekenntnisformular vorab getackert. Ich sollte also den Empfang meiner eigenen Schriftsätze bestätigen.
Gut. Dieses Spiel kann ich ja unendlich lange spielen. So wirklich gefördert wird der Prozess dadurch nicht wirklich.
Und ja, ich habe mehrfach telefonisch versucht, bei der Kammer anzurufen, um die erneute Fehlsendung zu vermeiden. Und nein, ich drang leider nicht durch. Entweder war niemand da, oder es war besetzt. Nicht wirklich ein Wunder, btw.
Sollte einer der geneigten Leser aus widrigen Gründen wider Erwarten eines Tages Nutzer einer Einzelzelle in U-Haft der JVA U. werden, so sollte er sicherheitshalber seine Taschenlampe mitnehmen – sofern die Leitung der JVA dies genehmigt.
In U. jedenfalls schaltet man momentan von 00.30 bis 6.00 den Strom ab. Also: kein Radio, kein Licht, kein nix. Macht ja auch nix, meint das Ministerium:
“Eine Notbeleuchtung bestehe nicht. Lichtmessungen hätten aber ergeben, dass in den Hafträumen durchschnittlich vier bis fünf Lux Restlicht herrschten. Möbelumrisse seien schemenhaft erkennbar, so dass eine Unfallgefahr ausgeschlossen werden könne.”
Das muss doch auch reichen. Verwunderlich allerdings, dass das BVerfG das anders sah und die Entscheidung der Justizbehörde und des Oberlandesgerichts aufhob – das Grundrecht auf Informationsfreiheit sei verletzt. Und dieses Grundrecht gelte dann auch für Untersuchungshäftlinge. Immer diese den Knastablauf störenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, tsts (BVerfG Beschl. vom 10.1.2009, 2 BvR 1229/07 – in NStZ 2009, 255).
Ja. Man kann es. Berufung gegen ein Anerkenntnisurteil einlegen. Aber man sollte es lassen.
Eine andere Auffassung vertrat unlängst die Geschäftsstellenmitarbeiterin eines benachbarten Amtsgerichts. Sie schickte einen Herrn zu mir, der vor dem Amtsgericht, anwaltlich nicht vertreten, vor dem Hintergrund ungünstiger prozessualer Situation den Anspruch der Gegenseite nach langem Hin und Her anerkannt hatte, wie sich aus dem Protokoll ergab. Nach – hust – etwas längerer Erläuterung der Sach- und Rechtslage folgte er dann meiner Empfehlung, gegen das Urteil kein Rechtsmittel einlegen zu wollen – theoretisch könne man es ja tun, aber die Erfolgsaussichten waren gleich Null.
Vorerst.
Denn am nächsten Tag erschien er wieder – er war nochmals bei der freundlichen Geschäftsstellendame aufgelaufen, die ihm mitteilte, er könne sehr wohl gegen das Urteil Berufung einlegen. Erneut bedurfte es etwas längerer Überzeugungskunst, ihm von dieser Idee abzuhalten (Wiederaufnahmegründe – nur die hätten überhaupt eine Berufung erfolgreich gestalten können – kamen natürlich nicht in Betracht). Erfolgreich, dachte ich.
Vorerst.
Erneut ein Anruf, am nächsten Tag. Die auskunftsfreudige Geschäftsstellendame hatte ihm erneut mitgeteilt, dass er sehr wohl Berufung einlegen könne. So langsam begann ich, an meiner Überzeugungskraft zu zweifeln. Nochmals Erläuterung der Rechtslage. Der Kosten. Die nicht vorhandenen Chancen.
Nächster Tag. Kein Anruf mehr. Kein Besuch. Die Frage blieb allerdings: hat er nun einen anderen Kollegen aufgesucht, der dann für ihn Berufung eingelegt hat?
Mein überwiegend zerstörtes Bild von Schiedsleuten hat sich seit heute morgen deutlich verbessert.
9.00 Uhr – Schiedsverhandlung in einer kleinen Gemeinde im Lauenburgischen. Ich hatte mich sicherheitshalber für den Rest des Vormittags im Büro abgemeldet… im Hinterkopf immer noch das Trauma einer Schlichtungsverhandlung vor etwa einem Jahr, welches tatsächlich nach dreieinhalb Stunden mit einer Einigung vor dem Schiedsmann (ein anderer als heute morgen) endete. Dreieinhalb. Stunden. Wegen Lärms vom Nachbargrundstück. Uh. Oder ein anderer Fall: eine pöbelnde Schiedsfrau, die die Parteien so sehr reizt, dass man das Schlichtungsgespräch nach wenigen Minuten abbrechen muss. Uh oh.
Aber heute – nach knapp 40 Minuten war ich dann doch wieder draußen. Ein Schiedsmann, der das Gespräch führt, ohne die Beteiligten zum Vergleich prügeln zu wollen. Ein Schiedsmann, den es nicht anficht, wenn bereits nach der ersten Stellungnahme des einen Nachbarn die Eiszapfen von der Decke hängen und der trotzdem seinem freundlichen aber bestimmten Kurs treu bleibt. Ein Schiedsmann, der erfolgreich zur Sachlichkeit mahnt, als eine Partei die andere beharrlich darauf hinweist, man habe ihm das “Du” als Anrede schon lange wieder entzogen. Und – ohoo – der es tatsächlich schafft, auf die Punkte des Antrags zurückzukommen, nachdem die Parteien versuchen, sich die nachbarlichen Mängel der letzten Jahre im Sekundentempo wechselseitig an den Kopf zu ballern.
Das war überraschend gut. Und selbst für das Verfassen des Protokolls über die Erfolglosigkeitsbescheinigung bedurfte es nicht – wie auch schon erlebt – eine halbe Stunde, sondern das ging innerhalb von Sekunden.
Seit heute morgen fordere ich nun eine Gerichtsstandsvereinbarung für Schiedsleute. Oder jedenfalls eine Allzuständigkeit. Mal sehen, was kommt. Ich fürchte allerdings, spätestens nach der nächsten fast vierstündigen Verhandlung in einer anderen Nachbarsache werde ich wieder unfreundlichere Dinge über unser Schlichtungsunwesen bloggen.
Auch hier nur ein etwas unscharfes Eifonbild von einem feinen Konzert mit der Londoner Band Oi Va Voi, unterstützt von der wunderbaren Geigerin Anna Phoebe, von der hier schon an anderer Stelle die Rede war. Es geht doch nichts über eine funktionierende Gästeliste – nochmals Dank an Anna auch an dieser Stelle.
Ein wunderbares Konzertereignis. Mit wunderbaren Musikern – dänische Bandmitglieder, exzellente Leute. Besonders genial Jan Kaspersen an diversen Instrumenten, u.a. Saxophon, Mandoline, el. und ak. Gitarre, Klarinette.
Offenbar ist mir bei den letzten Gesetzesänderungen etwas entgangen: so ersetzt offenbar die Kenntnis von einer Personalnummer die Unterschrift unter einen Vertrag. Wahrscheinlich der neue § 126d BGB. Oder so.
“Sofern Sie und ihr Mandant uns mitteilen, dass der Vertrag unwirksam sei weil der Vertrag keine Unterschrift unsererseits enthält, können wir dies nicht nachvollziehen, für unser Vertragsverhältnis ist es zumindest unerheblich. Unsere Mitarbeiterin hat ihre Personalnummer in unseren Verträgen angegeben. Damit ist die Namensmitteilung des Kundenberaters eindeutig möglich. Einer eigenhändigen Unterschrift bedarf es hier nicht. Der Vertrag ist für die Mindestlaufzeit von 48 Monaten voll wirksam.”
Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Strafrecht Arzthaftungsrecht