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Nichts gelernt – Verhöre und “intensives Nachfragen”

Freitag, 5. August 2011 | Autor: Michael

Wenn man dem glauben kann was im weltweiten Netz steht, dann hat die Polizei nach dem verbotenen Foltereinsatz am Kindesmörder Gäfgen nichts dazugelernt:

Während sich die halbe – auch juristische Welt – über die Entscheidung des LG Frankfurt, Gäfgen eine Entschädigung von 3000 Euro zuzusprechen, aufregt, wird übersehen, dass die Gewerkschaft der Polizei einmal mehr unfassbare Kommentare von sich gibt. “Das Urteil sei “emotional nur schwer erträglich”, sagte der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut – unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit jedoch geboten. Vor allem dürfe das Urteil aber nicht zur Folge haben, dass Polizeibeamte in Verhören nicht mehr intensiv nachfragen dürften.”

Dass verbotener Foltereinsatz von “intensiver Nachfragerei” Meilen entfernt ist, sollte jedem Laien klar sein. Um so schlimmer ist, dass offenbar gewisse Polizeibeamte schon wieder versuchen, die aus dem Frankfurter Verfahren gezogenen Lehren zu vergessen. Die Bemerkung von Witthaut lässt erahnen, wie mancherorts auf Polizeirevieren Vernehmungen stattfinden.

Thema: Berufliches | 5 Kommentare

Das Ende von Animal Farm…

Dienstag, 2. August 2011 | Autor: Michael

hatte ich mir in etwa so vorgestellt…

(gesehen heute, Hagenbecks Tierpark)

Thema: Tierisches | 3 Kommentare

“Blogreiterei” – nun zu Lasten der Kollegin Braun…

Montag, 1. August 2011 | Autor: Michael

Mir widerfuhren hier einst seltsame Dinge - leider ist nun die Kollegin Braun Opfer einer ähnlichen Methode.

Offenbar werden gern bloggende Anwälte ausgesucht – ein Nachteil unserer “Öffentlichkeit”.

Bei mir war nach einigen Wochen erst Ruhe.

Thema: Blogweltliches | Ein Kommentar

Wider den “Mietnomaden” – was daraus wurde…

Sonntag, 31. Juli 2011 | Autor: Michael

Vor eineinhalb Jahren schrub ich etwas über die wirren Absichten des Gesetzgebers im Koalitionsvertrag, das “Mietnomadentum zu bekämpfen.

Nun ist es so weit.  Die Hinterlegungsanordnung für säumige Mieter kommt, § 302a ZPO.  Danach soll der Mieter, der in Zahlungsverzug gerät und nach Kündigung und Räumungsklage in der Wohnung verbleibt, dann schneller geräumt werden, wenn er einem gerichtlichen Beschluss, die nach Zustellung der Klage anfallenden Mieten zu hinterlegen, nicht nachkommt.

Voraussetzung für den Beschluss, der dann die Wirkung eines Räumungstitels hat, sind “hohe Erfolgsaussichten” der Klage – und das muss im Strengbeweisverfahren geprüft werden, eine Glaubhaftmachung genügt nicht.

An anderer Stelle (der Beitrag erscheint bald in der ZMR) habe ich schon problematisiert, dass ich das Gesetz für sinnlos halte – nach wie vor fallen mir keine Beispiele ein, wonach das Gesetz tatsächlich dem Vermieter helfen soll. Entweder hat die Verteidigung gegen die Räumungsklage von vornherein keine Aussicht auf Erfolg (weil z.B. keine Mängel gerügt werden…) – dann gibt es (hoffentlich) schnell ein Räumungsurteil, wenn das Gericht angemessen zeitnah terminiert. Wendet der Mieter hingegen Mängel der Mietsache ein, wird das Gericht ohnehin in die Beweisaufnahme einsteigen – dann gibt es bis zum Ende der Beweisaufnahme auch keine hohen Erfolgsaussichten. Auch Nuancen dazwischen, in den das Gesetz Sinn machen soll, vermag ich nicht wirklich zu erkennen – eine halbwegs funktionierende Justiz einmal vorausgesetzt….

Thema: Politisches, Rechtliches, Unlogisches | 2 Kommentare

Etwa der Kram?

Freitag, 29. Juli 2011 | Autor: Michael

Meine Mitarbeiterin rief gestern bei der Geschäftsstelle einer Baukammer des Landgerichts Hamburg an, um sich nach einer Fristverlängerung in einer Sache (nennen wir die Mandanten in der Sache aus Vereinfachungsgründen “Müller”)  zu erkundigen. Da sich die Akte beim zuständigen Richter befand, wurde sie durchgestellt. Als sie ihn fragte, ob er – da heute die Frist abläuft – die Frist verlängert habe, meinte er zu ihr,  offenbar eine andere Akte von mir im Kopf:

“Geht es etwa um den Schulzekram?”

Begeisterung klingt da nicht gerade heraus.

Übrigens warte ich seit bald einem Jahr in dem Schulzekram darauf, dass die Akte auch nur irgendwie gefördert wird. Hm.

Thema: Berufliches, Unhöfliches. | Beitrag kommentieren

PEBB§Y und Bausachen – oder: was erlauben Andersen?

Donnerstag, 28. Juli 2011 | Autor: Michael

Es war einmal vor einigen Jahren, als die Personalbedarfsberechnungssysteme (PEBB§Y) in der Justiz Einzug hielten. Die Wirtschaftsberatungsgesellschaft Arthur Andersen Business Consulting GmbH erstellte 2003 ein Gutachten, welches im Wesentlichen von den einzelnen Bundesländern übernommen wurde. Dort wird festgelegt, wieviel Zeit ein Justizangehöriger durchschnittlich für welche Tätigkeit benötigt. Ich erspare an dieser Stelle die Einzelheiten. Für die Zivilkammern am Landgericht etwa wurde festgelegt, dass eine Prozessakte über gewerblichen Rechtsschutz durchschnittlich in 430 Minuten, eine Mietsache in 410 Minuten, eine Verkehrsunfallsache in 700 Minuten und eine Bausache in 800 Minuten erledigt sein sollen.  Diese Zahlen wurden in manchen Bundesländern zwar bald leicht korrigiert (Bausachen nun 872 Minuten, Verkehrsunfälle 620), aber das System ist vom Grundsatz geblieben und wird, soweit ersichtlich, fleissig beachtet (zynische Töne allerdings hört man nicht nur auf den Gerichtsfluren, sondern liest sie auch im weltweiten Netz).

Ich kenne Arthur Andersen nicht. Und ich habe auch sein Gutachten nicht vollständig gelesen. Das brauche ich aber auch nicht, um festzustellen, dass PEBB§Y jedenfalls in meinen Dezernaten nicht wirklich funktioniert.

Kein Richter wäre in der Lage, die meisten meiner Bauakten, die sich in meinem Dezernat in den letzten Jahren angesammelt haben, auch nur in 14,5333333 Stunden zu bearbeiten. Sie sind dick, umfassen regelmäßig mehr als 250 Blatt aufwärts (bis zu 5000 Blatt pro Prozess) und warten alle auf einen Sachverständigen, der dann nach Erstellung des Gutachtens in einer mehrstündigen Beweisaufnahme anzuhören ist. Von dem dann zu fertigenden Urteil will ich gar nicht erst reden.  Grishambücher habe ich nie unter 5 Stunden geschafft. Und die musste ich schließlich nur lesen.

Momentan habe ich in meinem “Bestand” (u.a.) 27 Bauakten als Prozessakten vor dem Landgericht. Die dünnste ist ca. 120 Blatt stark und entwickelt sich gerade explosionsartig. Einige dümpeln im langsamen Justizfahrwasser herum, sind mitten in der Beweisaufnahme und ca. 300 Blatt dick (hier gab es schon einen ersten Termin vor der Kammer, ferner liegt ein Sachverständigengutachten vor). Hier schätze ich den richterlichen Aufwand auf zwischen 3 bis 15 h. Die meisten Akten jedoch bestehen aus mehreren Bänden, weit mehr als 500 Blatt und werden, sofern sie nicht ein Vergleich erlöst, jegliche Statistik sprengen.

Und nein, ich bin kein Einzelfall. Spricht man mit Fachanwaltskollegen (Bau- und Architektenrecht), so wird dieser Eindruck bestätigt. Jeder hat mindestens einige “Gürteltiere”, die die Statistik so nach oben ziehen, dass die Personalberechnungsdingsdas nur mit den Ohren schlackern würden.

Demzufolge sind die Baukammern, bei denen ich verhandle, nahezu alle hoffnungslos überlastet. Und das hat nichts mit der ohnehin schon bekannten Überlastung der Justiz zu tun. In einigen Verfahren, die schon Jahre dauern, gab es noch nicht einmal einen ersten Termin. In anderen Verfahren gab es zwar einen, aber seitdem hat der geneigte Rechtssuchende vom Gericht danach nie wieder etwas gehört. Die Sachen, die von den engagierten Richtern gefördert werden, sind ebenfalls schon Jahre anhängig: Gutachten, Ergänzungsgutachten, Zeugenvernehmungen usw.

Niemand wird mir einleuchtend erklären können, warum ein Verkehrsunfallprozess fast genauso lange (also nur 1/3 der Zeit weniger) als  einer meiner Bauprozesse dauern soll. Umgekehrt sind es die Arzthaftungskammern etwa des LG Lübeck oder des LG Hamburg , welche manchmal zwölfstündige Sitzungstage haben – warum wohl…

Was also erlauben Andersen?

Thema: Allgemein, Berufliches, Unlogisches | 9 Kommentare

Schriftprobe

Mittwoch, 27. Juli 2011 | Autor: Michael

Aus gegebenem Anlass:

klar leserlich!

Oder wie oder was?

Thema: Lesbares | 10 Kommentare

Der plaudernde Verteidiger des Herrn Breivik

Dienstag, 26. Juli 2011 | Autor: Michael

Geir Lippestad ist der Verteidiger des Menschen, der vor wenigen Tagen mindestens 76 Menschen tötete und viele mehr verletzte.

Man kann sicherlich darüber nachdenken, ob man als Anwalt ein solches Mandat führen will, soll oder muss. Jeder Mensch hat einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verteidigung, auch der Herr Breivik. Allerdings kann man heftiger darüber nachdenken, ob der Kollege Lippestad dem öffentlichen Druck gewachsen ist, der auf ihn denknotwendig gerade einprasselt – glaubt man dem, was die Medien melden:

Die BZ etwa weiß zu berichten, dass Breivik auf dem Weg zum Haftprüfungstermin mehrfach andeutete, erschossen zu werden. Quelle: Kollege Lippestad.

Andere Quellen berichten, Lippestad halte seinen Mandanten für geisteskrank – sollte Breivik sich dieser Argumentation nicht anschliessen, so müsse “er sich einen anderen Anwalt suchen.”

Auch in Norwegen gilt die Verschwiegenheitsregelung für Rechtsanwälte (advokatforskriften vom 20.12.1996) , die gewiss auch dem Kollegen Lippestad in Fleisch und Blut übergegangen sein sollte. Erklären liessen sich die für einen Strafverteidiger unsäglichen Fehltritte nur dann, wenn der Herr Breivik ihn von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden hätte. Nur: ein Mandant, den der eigene Verteidiger für geisteskrank hält, kann auch nicht wirksam rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben – und mithin erst recht keine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht gerade gegenüber Presseorganen.

Und dazu passt dann auch die Äußerung, der mutmassliche Massenmörder möge sich einen anderen Anwalt suchen, wenn ihm das Verteidigungskonzept nicht passe. Das jedenfalls wird gewiss kaum mit dem Mandanten abgestimmt worden sein.

Auch ein offenkundig geistesgestörter Verbrecher, der schlimmste Straftaten begangen hat, hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren, mag man das nun wollen oder nicht.  Zu einem fairen Verfahren gehört auch ein Verteidiger, der trotz des enormen Druckes durch Presse und Öffentlichkeit zunächst einmal schlichtweg die Klappe hält.

Thema: Berufliches, Rechtliches, Unmenschliches | 9 Kommentare

Wette gewonnen.

Dienstag, 26. Juli 2011 | Autor: Michael

Eine meiner Lieblingsmitarbeiterinnen behauptete doch ernsthaft, ich könne meine eigenen handschriftlichen Änderungen in den Kaufverträgen nicht mehr lesen und präsentierte mir einige Tage nach der Beurkundung das Original – mit der Bemerkung, es wäre mir unmöglich, meine eigene, wunderbare Handschrift noch zu entziffern. Was ich latürnich bestritt, fraglos.

Der Ertrag der dann folgenden Wette fand sich heute morgen auf meinem Schreibtisch – siehe oben.  (Nun ja, ich hatte etwas Glück; bei einigen Randbemerkungen musste ich raten. Aber das weiß ja zum Glück niemand)

Thema: Berufliches, Essbares | 18 Kommentare

Zwei Bücher.

Montag, 25. Juli 2011 | Autor: Michael

Faszinieren mich gerade.

Das erste  Buch ist ein Stadtführer über das jüdische Hamburg – das was mal war und das was geblieben ist.  Studemund-Halevy hat alphabetisch Friedhöfe, Bauwerke und wichtige Persönlichkeiten aus den letzten vierhundert Jahren zusammengestellt; auch eine Reise in das Grauen, wenn man liest, was aus manchen großen Hamburgern während der Zeit von 1933 bis 1945 geworden ist.  Ich bin von einem Erstaunen in das nächste gestolpert, auch von einem Entsetzen ins nächste. Ein wunderbares Buch für alle, die sich für Hamburg und seine Geschichte interessieren, auch für seine dunkle Vergangenheit.

(Im Jüdischen Hamburg: ein Stadtführer von A bis Z, von Michael Studemund-Halevy u.a.,  Dölling und Galitz Verlag)

Fast zeitgleich gekauft: ein Architekturführer von Matthias Donath über das, was man in Hamburg noch aus den Jahren 1933-1945 wiederfindet. Der Autor räumt auf mit der Nachkriegslegende, Hamburg sei während des Dritten Reiches eine liberale Stadt und kaum “braun” gewesen.  35 Beispiele nationalsozialistischer Architektur werden sehr eindrucksvoll dargestellt – ebenso die Personen, die dafür verantwortlich waren.  Sehr faszinierend – ein Buch, welches sich gut für verregnete Wochenenden eignet (gern auch als Begleiter eines Hamburgspazierganges).

(Hamburg 1933-1945: “Führerstadt” an der Elbe, Imhof-Verlag)

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