Es war einmal vor einigen Jahren, als die Personalbedarfsberechnungssysteme (PEBB§Y) in der Justiz Einzug hielten. Die Wirtschaftsberatungsgesellschaft Arthur Andersen Business Consulting GmbH erstellte 2003 ein Gutachten, welches im Wesentlichen von den einzelnen Bundesländern übernommen wurde. Dort wird festgelegt, wieviel Zeit ein Justizangehöriger durchschnittlich für welche Tätigkeit benötigt. Ich erspare an dieser Stelle die Einzelheiten. Für die Zivilkammern am Landgericht etwa wurde festgelegt, dass eine Prozessakte über gewerblichen Rechtsschutz durchschnittlich in 430 Minuten, eine Mietsache in 410 Minuten, eine Verkehrsunfallsache in 700 Minuten und eine Bausache in 800 Minuten erledigt sein sollen. Diese Zahlen wurden in manchen Bundesländern zwar bald leicht korrigiert (Bausachen nun 872 Minuten, Verkehrsunfälle 620), aber das System ist vom Grundsatz geblieben und wird, soweit ersichtlich, fleissig beachtet (zynische Töne allerdings hört man nicht nur auf den Gerichtsfluren, sondern liest sie auch im weltweiten Netz).
Ich kenne Arthur Andersen nicht. Und ich habe auch sein Gutachten nicht vollständig gelesen. Das brauche ich aber auch nicht, um festzustellen, dass PEBB§Y jedenfalls in meinen Dezernaten nicht wirklich funktioniert.
Kein Richter wäre in der Lage, die meisten meiner Bauakten, die sich in meinem Dezernat in den letzten Jahren angesammelt haben, auch nur in 14,5333333 Stunden zu bearbeiten. Sie sind dick, umfassen regelmäßig mehr als 250 Blatt aufwärts (bis zu 5000 Blatt pro Prozess) und warten alle auf einen Sachverständigen, der dann nach Erstellung des Gutachtens in einer mehrstündigen Beweisaufnahme anzuhören ist. Von dem dann zu fertigenden Urteil will ich gar nicht erst reden. Grishambücher habe ich nie unter 5 Stunden geschafft. Und die musste ich schließlich nur lesen.
Momentan habe ich in meinem “Bestand” (u.a.) 27 Bauakten als Prozessakten vor dem Landgericht. Die dünnste ist ca. 120 Blatt stark und entwickelt sich gerade explosionsartig. Einige dümpeln im langsamen Justizfahrwasser herum, sind mitten in der Beweisaufnahme und ca. 300 Blatt dick (hier gab es schon einen ersten Termin vor der Kammer, ferner liegt ein Sachverständigengutachten vor). Hier schätze ich den richterlichen Aufwand auf zwischen 3 bis 15 h. Die meisten Akten jedoch bestehen aus mehreren Bänden, weit mehr als 500 Blatt und werden, sofern sie nicht ein Vergleich erlöst, jegliche Statistik sprengen.
Und nein, ich bin kein Einzelfall. Spricht man mit Fachanwaltskollegen (Bau- und Architektenrecht), so wird dieser Eindruck bestätigt. Jeder hat mindestens einige “Gürteltiere”, die die Statistik so nach oben ziehen, dass die Personalberechnungsdingsdas nur mit den Ohren schlackern würden.
Demzufolge sind die Baukammern, bei denen ich verhandle, nahezu alle hoffnungslos überlastet. Und das hat nichts mit der ohnehin schon bekannten Überlastung der Justiz zu tun. In einigen Verfahren, die schon Jahre dauern, gab es noch nicht einmal einen ersten Termin. In anderen Verfahren gab es zwar einen, aber seitdem hat der geneigte Rechtssuchende vom Gericht danach nie wieder etwas gehört. Die Sachen, die von den engagierten Richtern gefördert werden, sind ebenfalls schon Jahre anhängig: Gutachten, Ergänzungsgutachten, Zeugenvernehmungen usw.
Niemand wird mir einleuchtend erklären können, warum ein Verkehrsunfallprozess fast genauso lange (also nur 1/3 der Zeit weniger) als einer meiner Bauprozesse dauern soll. Umgekehrt sind es die Arzthaftungskammern etwa des LG Lübeck oder des LG Hamburg , welche manchmal zwölfstündige Sitzungstage haben – warum wohl…
Was also erlauben Andersen?