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Dienstag, 19. Mai 2009 | Autor: Michael
Ein sich in den vergangenen Wochen häufig anzutreffendes Spiel mancher Geschäftsstellen des Landgerichts Hamburg als auch des Landgerichts Lübeck besteht darin, mir die für die Gegenseite bestimmten Abschriften meiner Schriftsätze wieder zurückzuschicken – statt sie an die Gegenseite weiterzuleiten.
Besonders hartnäckig ist eine gewisse Kammer. Nachdem ich das Anschreiben des LG nebst eigenen Abschriften wieder an das LG zurückgeschickt hatte mit dem Vermerk “Irrtum – eigener Schriftsatz”, landete derselbe Schmus wieder in meiner Eingangspost. Dieses Mal hatte das LG sogar noch ein Empfangsbekenntnisformular vorab getackert. Ich sollte also den Empfang meiner eigenen Schriftsätze bestätigen.
Gut. Dieses Spiel kann ich ja unendlich lange spielen. So wirklich gefördert wird der Prozess dadurch nicht wirklich.
Und ja, ich habe mehrfach telefonisch versucht, bei der Kammer anzurufen, um die erneute Fehlsendung zu vermeiden. Und nein, ich drang leider nicht durch. Entweder war niemand da, oder es war besetzt. Nicht wirklich ein Wunder, btw.

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Schick doch ein singendes Telegramm das nächste Mal…oder, noch besser, ein singendes, strippendes Telegramm.
Schicken Sie das Ganze doch an die Verwaltung des entsprechenden Gerichts. Die sind meist hervorragend besetzt, sodass dann sicher gewährleistet ist, dass die Schriftsätze der Gegenseite zugeleitet werden. Außerdem kann dann eine leichte Hoffnung auf künftige Besserung aufblühen.
Allen ist damit gedient: Ihnen, der Gegenseite, den Richtern (die sich sicher auch über dieses Spiel ärgern) und den Mitarbeitern auf der Geschäftsstelle, die vielleicht entlastet werden (durch Hilfe oder indem sie durch fähigere Leute ersetzt werden)
Dem Vorsitzenden persönlich und per Gerichtsvollzieher sowie verbunden mit der Bitte, nunmehr eine ordnungsgemäße Zustellung eigenhändig zu veranlassen, zustellen.
schon mal § 195 ZPO versucht ?
Naja. Ehrlich gesagt war ich kurz davor einen Heuler a la Potter zu verschicken.:-) Eine Zustellung an “die Verwaltung des Gerichts persönlich” oder an den “Voritzenden persönlich” ist wohl eher fernliegend, lol. Und von Anwalt zu Anwalt.. jaja, lieber Herr Ballmann, aber das sollte ja nun nicht die Regel werden. Vielleicht wird dies ja damit auch zur Entlastung der Gerichte bezweckt.:-)
[quote]jaja, lieber Herr Ballmann, aber das sollte ja nun nicht die Regel werden[/quote]
doch
[quote]Vielleicht wird dies ja damit auch zur Entlastung der Gerichte bezweckt.:-)[/quote]
genau
@ballmann: dann hat die Gegenseite zwar den Schriftsatz, aber keine (wirksame) gerichtlich Verfügung, um darauf zu erwidern (vgl § 195 I 2 letzter HS). Effektiv ist das nicht…
Und wir Anwälte sind nicht die Büttel der Gerichte, um irgendwelchen Kram zuzustellen.
Die wievielte Lübecker Zivilkammer wars denn?