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Schmerzensgeld bei verstopftem Klo.

Montag, 6. Juli 2009 | Autor: Michael

In Hannover können Mieter aufatmen. Das Amtsgericht hat ihnen in nicht zu überbietender Großzügigkeit Schmerzensgeld zugesprochen, wenn der Abfluss des Wasserklosetts verstopft ist.

“Nicht ernsthaft bestritten haben die Kläger die Behauptung der über 80jährigen Beklagten, dass die Nichtnutzbarkeit der Toilette insbesondere während der Nachtzeit zu erheblichen psychischen Beeinträchtigungen bis zur Schlaflosigkeit geführt hat.”

Das Amtsgericht spricht daher der Beklagten einen Schmerzensgeldbetrag von 250 Euro zu.

Nicht durchgedrungen ist sie allerdings mit ihrer Behauptung, die von ihr erlittene Pilzinfektion sowie ein Ekzem sei auf die Nichtnutzbarkeit ihrer Toilette zurückzuführen.

Überraschend, das.

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Thema: Rechtliches

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5 Kommentare

  1. 1
    Aquii 

    und das ohne zu klären, wer die Schuld an der Verstopfung trägt. Also auf nach Hannover und die Vermieter mit Klagen überziehen. 1x pro Monat sollte doch eine Verstopfung machbar sein ;) , oder einfach prophylaktisch die Miete mindern ;)

  2. 2
    RA JM 

    “wer die Schuld an der Verstopfung trägt” ist völlig unerheblich, weil eine Mietminderung – was oft übersehen wird – kein Verschulden (des Vermeiters) voraussetzt.

  3. 3
    doppelfish 

    Der Kläger war Mediziner?

  4. 4
    StudJur 

    Wieso spricht das Gericht der _Beklagten_ denn überhaupt irgendwas zu?

  5. 5
    Scharnold Warzenegger 

    Wie krank ist das denn? Erst die Toilette verstopfen und dann die Miete mindern. Na toll.

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