So viel zum Thema effektiver Rechtsschutz.
Montag, 26. Januar 2009 | Autor: Michael
Mitteilung des zuständigen Richters des Sozialgericht Lübeck (da bin ich zum Glück sonst nie tätig, dieses Mal nur wegen eines Annexes zu einer Bausache):
“…sind mir wegen der mit der Überlastung des gesamten Sozialgerichts Lübeck einhergehenden Überlastung meines Dezernats mündliche Verhandlungen in Streitverfahren erst regelmäßig 18 bis 24 Monate nach Klageingang möglich. Einen Termin zur mündlichen Verhandlung in dieser Sache kann ich Ihnen daher leider noch nicht nennen.”
Na dann.


Da ist ein “früher erster Termin” nach 9 Monaten ja nix dagegen. Wird da auch gar nicht in Sachen Dringlichkeit unterschieden?
Nö, da wird nur nach Eingang(sdatum) unterschieden. Ja, das LG Düsseldorf hatte da auch eine etwas eigene Auslegung des “frühen ersten Termins”. LOL.
Die Sozialgerichte haben wirklich extrem lange vorlaufzeiten. Glücklicherweise sind die Zivilgerichte ja noch deutlich schneller
Krieg grad eine Ladung zum frühen ersten Termin beim LG Hamburg ´rein. 24.3. So soll es sein.
Also das wäre mir eindeutig zu früh.
Dafür sind Sozialgerichte ja für die extrem kurzen Prozesslaufzeiten bekannt.
Pfff – gegen die Dauer bis zum ersten Termin beim SozG Frankfurt sind das doch noch Kinkerlitzchen.
Aha. Ja und wie lange denn?
läuft bei den SozGerichten nicht das meiste mittlerweile im einstweiligen Rechtschutz ?
die SozGerichte suchen i.ü. händeringend nach neuen Richtern und die Justizverwaltung macht schamlose Abwerbungsversuche bei den ordentlichen Gerichten
Ja, die Hartz IV Sachen glaub ich, aber damit hab ich auch nix zu tun. Meine Sache ist jedenfalls keine einstweilige Anordnung.
Ich weiß – vor allem werben sie Verwaltungsrichter ab, die ja wirklich kaum noch etwas zu tun haben. Aber die wollen nicht. Übrigens sollen auch schon neue Sozialrichter mit befriedigenden Examina eingestellt worden sein.
Heißt das, ich kann in Lübeck erst mal richtig die Sau raus lassen?
Aber sicher doch, Herr Fitz. Dazu müssten Sie allerdings erst einmal von Klein-Berlin in unseren Zuständigkeitsbereich ziehen. Und man braucht Sie dort, wo Sie jetzt sind.