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Stefan Leupertz zum Bundesgerichtshof

Sonntag, 7. Dezember 2008 | Autor: Michael

Gute Nachrichten aus der Richterschaft:

Vom OLG Düsseldorf zum BGH wechselte Stefan Leupertz, ein absoluter Experte im privaten Baurecht. Noch erfreulicher ist, dass er dort in den VII. Senat kam, der für Bau- und Architektenrecht zuständig ist.

Leupertz ist ein außerordentlich sympathischer und kompetenter Mann. Er nimmt kein Blatt vor den Mund, auch und gerade nicht was die Mißstände in der Justiz betrifft. Unlängst las ich einen Beitrag von ihm in der – so heißt sie wirklich – Festschrift für Motzke, mit dem Titel “Zwischen Scylla und Charybdis: Die Rechtsfindung in Bausachen.” Leupertz zeigt sich dort als engagierter Verfechter einer Sonderzuständigkeit für Baukammern an Landgerichten, wettert zu Recht gegen die schlechte logistische Ausstattung eines Richters (veraltete Kommentare am Arbeitsplatz), fordert richterliche Präsenz bei Ortsterminen u.v.m. Formulierungen z.B. wie “All diese Kenntnisse … fehlen – das meine ich ohne Vorwurf – bei der großen Mehrzahl der in Zivilsachen tätigen Richter, die nicht das Privileg haben, in einer Baukammer oder einem Bausenat mit Spezialzuständigkeit arbeiten zu dürfen…” oder “es reicht schon aus, dass die mit Bausachen befassten Richter einen Kenntnisstand besitzen, der sie nicht der Hilflosigkeit preisgibt” sprechen eine deutliche Sprache (in FS für Motzke, S. 203, 205).

Solche Besetzungen wichtiger Stellen lassen hoffen. Und lassen vielleicht einige eher fragliche Entscheidungen aus der letzten Zeit (die teilweise gerade die Richter aus Schleswig-Holstein betreffen…) vergessen machen…

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Thema: Berufliches, Rechtliches

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Keine Kommentare

  1. 1
    Susi 

    Wo und wann wechselt denn ein sympathisch-kompetenter Schöpfunghöchler? Vielleicht der aus Lübeck: “Sie sind ja eine hochdekorierte Texterpersönlichkeit, Frau A.” ;-) ) Denn hätte ich gerne am BGH. Und dann klagen wir dort. ;-)

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