Endlich erlaubt: die "Rache" des Vermieters.
Samstag, 30. Mai 2009 | Autor: Michael
Selten kommt es vor, dass sich der BGH einer Mindermeinung anschließt – der für Gewerberaummiete zuständige 12. Senat hat es getan.
Nach einer Entscheidung vom 6.5.2009 darf der Vermieter insbesondere dem zahlungssäumigen Mieter bei beendetem Mietverhältnis Heizung, Strom und Wasser “abklemmen.” Damit hat die Zeit der einstweiligen Verfügungen der Mieter, die trotz einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges nicht ausziehen und in den Fällen einer Versorgungssperre erfolgreich ein Eilverfahren gegen ihren Vermieter angestrengt haben, ein Ende gefunden. Vermittelbar war diese herrschende Meinung in der Praxis den Vermietern ohnehin nicht wirklich.
Abzuwarten bleibt allerdings, ob dies auch die Meinung des für Wohnraum zuständigen 8. Zivilsenates in der jetzigen Besetzung sein wird. Mein Gefühl sagt irgendwie … nein. Hm.
Zur Pressemitteilung geht es hier.
Thema: Rechtliches | 2 Kommentare

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