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Vermieterempfehlung: Heizung kaputt? – Mieter, beweg dich.

Dienstag, 21. Oktober 2008 | Autor: Michael

Sinkt die Temperatur im Büro unter 20 Grad Celsius?

Kein Problem. Mieter, beweg dich, und Mängel an der Heizungsanlage werden kompensiert.

Gefunden beim beckblog.

Das Kammergericht Berlin meint: “Hinzu kommt, dass eine Tätigkeit in einem Steuerbüro vorwiegend sitzend geschieht, so dass sich die Möglichkeit einer Erwärmung durch Bewegung – anders als bei einer Arbeit als Serviererin in einer Gaststätte, wie in dem vom Kammergericht entschiedenen und in GE 2002, 462 veröffentlichten Fall, – eher nicht ergibt.  (ZMR 2008, 790)

Kollege Lützenkirchen bemerkt dazu treffend: “Vermieter sollten also Sportgeräte in die Mieteinheiten stellen. Damit bieten sie die Möglichkeit einer Erwärmung durch Bewegung und verhindern die Kündigung wegen Ausfalls der Heizung.”

Sehr gut. Andere Ideen?

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Thema: Rechtliches

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Keine Kommentare

  1. 1
    Susi 

    Na hör mal, das ist doch mal ein innovativer Ansatz!

  2. In meiner westfälischen Heimat gab es einst ein – inzwischen abgerissenes – Haus, in welchem die Mietnomaden letztendlich die hölzernen Fensterrahmen verfeuerten.

    Gut, das war möglicherweise ein wenig kurz gedacht …

  3. 3
    juf 

    alternative wäre, sich ein paar warme gedanken machen. dazu braucht es relativ wenig energie

  4. Ich will ja nichts von Methangasproduktion erzählen..

  5. 5
    Ecki 

    Man kann natürlich in solchen Kältefällen ein Sportprogramm einführen.

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