Vermieterempfehlung: Heizung kaputt? – Mieter, beweg dich.
Dienstag, 21. Oktober 2008 | Autor: Michael
Sinkt die Temperatur im Büro unter 20 Grad Celsius?
Kein Problem. Mieter, beweg dich, und Mängel an der Heizungsanlage werden kompensiert.
Gefunden beim beckblog.
Das Kammergericht Berlin meint: “Hinzu kommt, dass eine Tätigkeit in einem Steuerbüro vorwiegend sitzend geschieht, so dass sich die Möglichkeit einer Erwärmung durch Bewegung – anders als bei einer Arbeit als Serviererin in einer Gaststätte, wie in dem vom Kammergericht entschiedenen und in GE 2002, 462 veröffentlichten Fall, – eher nicht ergibt. (ZMR 2008, 790)
Kollege Lützenkirchen bemerkt dazu treffend: “Vermieter sollten also Sportgeräte in die Mieteinheiten stellen. Damit bieten sie die Möglichkeit einer Erwärmung durch Bewegung und verhindern die Kündigung wegen Ausfalls der Heizung.”
Sehr gut. Andere Ideen?


Na hör mal, das ist doch mal ein innovativer Ansatz!
In meiner westfälischen Heimat gab es einst ein – inzwischen abgerissenes – Haus, in welchem die Mietnomaden letztendlich die hölzernen Fensterrahmen verfeuerten.
Gut, das war möglicherweise ein wenig kurz gedacht …
alternative wäre, sich ein paar warme gedanken machen. dazu braucht es relativ wenig energie
Ich will ja nichts von Methangasproduktion erzählen..
Man kann natürlich in solchen Kältefällen ein Sportprogramm einführen.