Waffengleichheit im Bauprozess?
Freitag, 9. Juli 2010 | Autor: Michael
Nennen wir ihn Bürger B. Er wohnt seit 20 Jahren zur Miete. Seine Hausbank rät ihm dringend, “Eigentum zu schaffen”, damit er im Alter eine günstige Bleibe hat. B verdient als Angestellter ca. 2500 Euro netto, seine Frau verdient etwas hinzu, 2 Kinder. Die Hausbank rechnet ihm vor, dass er auch im Hinblick auf Steuervergünstigungen letztlich weniger an Darlehensbelastungen als jetzt Miete zahlen muss.
B hört auf seine Bank. Er baut. Ein Einfamilienhaus. Sein Eigenkapital, 20.000 Euro, wird komplett in den Bau gesteckt. Der Bau kostet ihn, incl. Grundstück, fast alles finanziert, 250.000 Euro. B selbst ist, da er viele Dinge in Eigenleistungen erledigt, bis tief in die Nacht am Bau, über fast ein Jahr. Endlich der Einzug. B hat gut kalkuliert – der letzte Cent ist weg, aber das Zahlenwerk stimmte.
Nach einigen Wochen werden seine Erdgeschosswände schwarz. Von unten steigt Nässe empor. Die Baufirma kommt, schüttelt den Kopf, murmelt etwas von “falschem Heizen und Lüften” und geht wieder. Für immer. B verzweifelt. Seine Kinder erkranken, die Kinderärztin spricht von Schimmel, Asthmaverdacht. B geht zu einem Anwalt. Dieser warnt ihn: ein über ein Gericht eingeleitetes selbständiges Beweisverfahren könne Jahre dauern, gerade dann, wenn die Baufirma noch ihren Subunternehmern den Streit verkündet. Er rät ihm dringend zur Einholung eines Privatgutachtens eines guten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Kosten: ca. 4000 Euro,mindestens. B lacht und weint. Er habe keinen Cent mehr. Ob er nicht Prozesskostenhilfe dafür bekäme. Nein, sagt ihm der Anwalt, das bekäme er – wenn überhaupt – nur für das Beweisverfahren. Danach hätte er ja nach Jahren auch kein Urteil, nur ein Gutachten, der Prozess würde sich dann in 4 – 5 Jahren vielleicht anschließen. Nun weint B nur noch. Seine Familie auch.
Schnitt.
Ähnlicher Fall. Bürger C ist der Bauherr, bewohnt das Objekt mit Frau und Kindern. Er ist ein sehr gut verdienender Geschäftsmann. Ihm ist es egal, wieviele Gutachter er im Vorfeld beauftragen muss, um seine Ansprüche geltend machen zu können. Nach wenigen Wochen hat er alle Gutachten zusammen, nach zwei Monaten klagt er auf Zahlung der Mängelbeseitigungskosten gegen die Baufirma, in der Zwischenzeit lässt er die Mängel fachgerecht beseitigen. Kosten für alles: 70.000 Euro. Auch ein Zwischenumzug von einigen Wochen (Hotelaufenthalt) war für ihn finanziell kein Problem. Die Kammer des Landgerichts vernimmt die Privatgutachter und die Handwerker als Zeugen, dies in Gegenwart eines gerichtlich bestellten Sachverständigen, der bei der Beweisaufnahme zugegen ist. Nach eineinhalb Jahren ist das Urteil rechtskräftig, C bekommt sein Geld von der Baufirma.
Eben.
Nein, es gibt sie nicht, die Waffengleichheit im Bauprozess. Da hilft nichts, weder die Makler- und Bauträgerverordnung noch vielleicht bei Abnahme einbehaltene 5% der Bausumme oder sonstwas.
Der Gesetzgeber sollte etwas tun. Dringend. Wenn er die Beweisverfahren schon nicht beschleunigen kann, so sollte es Verfahrenskostenhilfe für die Privatgutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger geben. Dies gilt um so mehr wenn man bedenkt, dass der Bausenat des Bundesgerichtshofs immer wieder zu Recht auf den hohen Stellenwert qualifizierter Privatgutachten und den nahezu gleichen Rang zu den Gerichtsgutachten hinweist.
Und es gibt viele Bs, die weinen. Zu viele.


Ich kann kaum glauben, daß Bürger C nach 1,5 Jahren sein Geld bekommen soll. Nach meiner Erfahrung dauert das eher 3-4 Jahre. Dann kommt die nächste Instanz. Und bis es soweit ist, hat die Baufirma längst Insolvenz angemeldet und unter neuem Namen das alte Geschäft. Die sind doch nicht so blöd und warten ab, ob sie zahlen müssen…
Rechtsanwälte – völlig lebensfremd.
Völlig zutreffend – bis auf den letzten Satz, den ich in dieser Allgemeinheit kaum gelten lassen kann. Das Risiko der Insolvenz der Baufirma trifft B oder C ja sowieso immer noch – das kommt noch hinzu. Das wird vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der BGH vor wenigen Wochen eine Klausel, wonach der Bauherr vor Baubeginn eine Bürgschaft über die gesamte Bausumme zu stellen hat, für wirksam erklärt hat, um so absurder (Waffengleichheit!).
Ich gebe dem Kollegen Dr. Selk vollkommen recht. Gerade der private Häuslebauer, der durch die Finanzierung des BV finanziell völlig ausgeblutet ist, zieht bei Baumängeln häufig den Kürzeren, da ihm spätestens in der 2. Instanz die Puste ausgeht. Und Berufungsverfahren sind angesichts der z.T. haarsträubenden Einzelrichterentscheidungen in Bausachen leider oft geboten. Hier wirkt sich die in den ARB der Rechtsschutzversicherer generell enthaltene Ausschlussklausel für Baurisiken fatal für die privaten Häuslebauer aus. Man könnte in solchen Fällen an die Inanspruchnahme eines Prozessfinanzierers denken (falls dort nicht auch in Bausachen generell abgelehnt wird).