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	<title>Kommentare zu: Warnung vor Schiedsleuten.</title>
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	<description>law suit, anyone?</description>
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		<title>Von: Ratatök</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/warnung-vor-schiedsleuten/#comment-1357</link>
		<dc:creator>Ratatök</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Jan 2009 08:49:58 +0000</pubDate>
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		<description>Welch`Glück, dass Vorpommern seinem Bismarckschen Ruf immer noch gerecht wird, dass Neuerungen hier erst 100 Jahre später eintreffen.
Daher sind solche Verfahren hier - mangels gesetzlicher Grundlage - nicht existent im Nachbarrecht. Jedoch sei zu beachten, dass dafür immer noch die §§ 317-321 ZGB-DDR heranzuziehen sind.
Aber nach obiger Schilderung sollten wir uns mit dem Gesetz auch noch lange Zeit lassen, denn es gereicht wohl nur zum Nachteil (der Anwaltschaft).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Welch`Glück, dass Vorpommern seinem Bismarckschen Ruf immer noch gerecht wird, dass Neuerungen hier erst 100 Jahre später eintreffen.<br />
Daher sind solche Verfahren hier &#8211; mangels gesetzlicher Grundlage &#8211; nicht existent im Nachbarrecht. Jedoch sei zu beachten, dass dafür immer noch die §§ 317-321 ZGB-DDR heranzuziehen sind.<br />
Aber nach obiger Schilderung sollten wir uns mit dem Gesetz auch noch lange Zeit lassen, denn es gereicht wohl nur zum Nachteil (der Anwaltschaft).</p>
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		<title>Von: Michael</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/warnung-vor-schiedsleuten/#comment-1356</link>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Jan 2009 14:36:12 +0000</pubDate>
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		<description>Aber nur bei Geldforderungen, wobei das nun, siehe anderer thread, in Schleswig-Holstein sowieso abgeschafft worden ist. Jedoch für alle nachbarrechtlichen Ansprüche, Ehrverletzungen pp gilt es weiter. Und da schlägt es halt richtig zu. Uh oh.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Aber nur bei Geldforderungen, wobei das nun, siehe anderer thread, in Schleswig-Holstein sowieso abgeschafft worden ist. Jedoch für alle nachbarrechtlichen Ansprüche, Ehrverletzungen pp gilt es weiter. Und da schlägt es halt richtig zu. Uh oh.</p>
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		<title>Von: Jochen</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/warnung-vor-schiedsleuten/#comment-1355</link>
		<dc:creator>Jochen</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Jan 2009 14:30:32 +0000</pubDate>
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		<description>Schön, dass das mal jemand so niederschreibt. Ich kann nur zustimmen, dass das Schiedsverfahren in der Praxis der größte Unsinn ist. Zum Glück kann man das Verfahren auch umgehen, z.B. vorheriges Mahnverfahren bei geringen Geldforderungen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Schön, dass das mal jemand so niederschreibt. Ich kann nur zustimmen, dass das Schiedsverfahren in der Praxis der größte Unsinn ist. Zum Glück kann man das Verfahren auch umgehen, z.B. vorheriges Mahnverfahren bei geringen Geldforderungen.</p>
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		<title>Von: Michael</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/warnung-vor-schiedsleuten/#comment-1354</link>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Jan 2009 14:09:32 +0000</pubDate>
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		<description>Nun - dieser Schiedsmann schien dann offenbar doch zu feige, um als Ringrichter seine Karriere fortzusetzen. Aber provozieren tut man ja auch nicht, tsts. :-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nun &#8211; dieser Schiedsmann schien dann offenbar doch zu feige, um als Ringrichter seine Karriere fortzusetzen. Aber provozieren tut man ja auch nicht, tsts. <img src='http://der-rechthaber.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Von: ra kuemmerle</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/warnung-vor-schiedsleuten/#comment-1353</link>
		<dc:creator>ra kuemmerle</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Jan 2009 13:44:48 +0000</pubDate>
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		<description>:O) You made my day! Genauso erlebt, nur so schön geschrieben noch nicht gelesen. Mir hat ein Antragsgegner - Choleriker - beim Schiedstermin mal Prügel angeboten. Zugegegen, ich habe ein wenig provoziert. Aber als ich annahm und gefragt habe, hier oder draußen, bekam ich ganz schnell vom Schiedsmann meine Erfolglosigkeitsbescheinigung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>:O) You made my day! Genauso erlebt, nur so schön geschrieben noch nicht gelesen. Mir hat ein Antragsgegner &#8211; Choleriker &#8211; beim Schiedstermin mal Prügel angeboten. Zugegegen, ich habe ein wenig provoziert. Aber als ich annahm und gefragt habe, hier oder draußen, bekam ich ganz schnell vom Schiedsmann meine Erfolglosigkeitsbescheinigung.</p>
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		<title>Von: Michael</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/warnung-vor-schiedsleuten/#comment-1352</link>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Jan 2009 13:41:21 +0000</pubDate>
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		<description>Yep. Ich habe auch schon irgendwann das Wort ergriffen und gesagt: nein. Wir möchten uns nicht vergleichen, nicht zu der vorgeschlagenen noch sonst einer Idee. Einmal kam: &quot;Weiß eigentlich Ihre Mandantin, wie sehr Sie ihr mit sowas schaden?&quot; Wir haben dann erst Recht schnell beendet. Befangenheitsanträge sind übrigens im Schiedsverfahren unzulässig.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Yep. Ich habe auch schon irgendwann das Wort ergriffen und gesagt: nein. Wir möchten uns nicht vergleichen, nicht zu der vorgeschlagenen noch sonst einer Idee. Einmal kam: &#8220;Weiß eigentlich Ihre Mandantin, wie sehr Sie ihr mit sowas schaden?&#8221; Wir haben dann erst Recht schnell beendet. Befangenheitsanträge sind übrigens im Schiedsverfahren unzulässig.</p>
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		<title>Von: Brandau</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/warnung-vor-schiedsleuten/#comment-1351</link>
		<dc:creator>Brandau</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Jan 2009 13:33:13 +0000</pubDate>
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		<description>Ja, aus Anwaltssicht können das gruselige Veanstaltungen sein.
Aber bisher konnte man meist noch nach kurzer Diskussion erklären, dass man die Verhandlungen als gescheitert ansieht und um Ausstellen der Erfolgslosigkeitsbescheinigung bitten, dann war es einigermaßen schnell vorüber.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, aus Anwaltssicht können das gruselige Veanstaltungen sein.<br />
Aber bisher konnte man meist noch nach kurzer Diskussion erklären, dass man die Verhandlungen als gescheitert ansieht und um Ausstellen der Erfolgslosigkeitsbescheinigung bitten, dann war es einigermaßen schnell vorüber.</p>
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