Wichtige Änderung des Landesschlichtungsgesetzes.
Dienstag, 27. Januar 2009 | Autor: Michael
Der Gesetzgeber hat zumindest teilweise ein Einsehen gehabt und das schleswig-holsteinische Landesschlichtungsgesetz geändert. Ab dem 1.1.2009 muss daher auch bei Streitwerten bis zu 750 Euro in vermögensrechtlichen Streitigkeiten kein Schlichtungsverfahren mehr durchgeführt werden. Bislang konnte man ja ohnehin versuchen, durch vorheriges Mahnverfahren diesen Weg zu umgehen. Ab nun ist Schluss damit.
Allerdings bleibt uns der schlichtungsrechtliche Wahnsinn nach wie vor für Nachbarstreitigkeiten erhalten. Und die Schiedsleute. Bleiben erhalten. Und wer das mal erlebt hat, weiß wovon ich rede. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.


Hm. Schiedsleute. Hab’ ich noch nicht erlebt. Hm. Was erlebt man denn da in der Regel so feines?
Ich sitz schon lange an einem Aufsatz für die NZM oder ZMR oder wenauchimmer, in dem es um dieses Desaster geht. Verdient einen eigenen thread.:-)